Individuelle Merkmale einer Schiffsbeteiligung

Grundsätzlich zählt eine Schiffsbeteiligung zu den geschlossenen Investmentfonds. Konkret bedeutet das, die Fondsanteile können nicht an die ausgebende Investmentgesellschaft zurückverkauft werden, sondern sind lediglich privat weiter veräußerbar. Ebenso werden die Anteile von Schiffsbeteiligungen nicht an den Wertpapierbörsen gehandelt.

Schiffsbeteiligungen stellen langfristige Investitionen dar. Die Laufzeit beträgt in der Regel mindestens fünf Jahre und kann bis zu 25 Jahren reichen. Die Einstiegsummen sind durchweg recht hoch und beginnen ab etwa 10.000 Euro. Insgesamt also ein Investment für Menschen mit Geduld und dem entsprechenden finanziellen Background. Auf das Kapital sollte während der gesamten Laufzeit verzichtet werden können.

Um die Kapitalanlage rechtlich abzusichern, werden Schiffsbeteiligungen fast immer in der Rechtsform einer GmbH & Co KG gegründet. Jeder Anleger wird dabei ein Kommanditist und beteiligt sich mit seinem Kapital an dieser Gesellschaft. In welches Objekt investiert werden soll, steht meist schon vor Auflage des Fonds fest, so dass der Anleger genau weiß, in welches Schiff er sein Kapital investieren wird.

Zur Geschäftsführung wird eine Komplementär-GmbH gegründet, welche im Auftrag der Fondsgesellschaft die Anlagegeschäfte führt. Als Kommanditisten besitzen die Anleger zwar Anteile an dieser Gesellschaft, haben jedoch in der Regel keinen Einfluss auf die Entscheidungen, welche durch die Geschäftsführung getroffen werden.

Ein weiteres, eklatantes Merkmal einer Schiffsbeteiligungen ist, dass diese keinerlei staatlichen Kontrollen unterliegt. Grundsätzlich kann jedermann einen Schiffsfonds auflegen, man benötigt dazu keine Erlaubnis von Seiten des Staates. Auch Nachweise über eine Befähigung oder die entsprechende Zuverlässigkeit des Fondsverwalters müssen nicht erbracht werden. Investiert werden kann grundsätzlich in jedes beliebige Schiff und der Fonds kann in seinem strukturellen Aufbau beliebig gestaltet werden.

Geprüft werden bei Auflage eines Schiffsfonds lediglich die Emissionsprospekte durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (kurz: BaFin). Allerdings wird auch hierbei keine Prüfung der Fondsinhalte selbst vorgenommen, sondern es wird lediglich kontrolliert, ob der Prospekt selbst den gesetzlich vorgeschriebenen Kriterien entspricht.