Grundlegendes zu den Steuern bei Schiffsbeteiligungen

Wie bei allen anderen Einkünften, sind selbstverständlich auch die Gewinne aus Schiffsbeteiligungen zu versteuern. Dabei wird die Fondsgesellschaft das steuerliche Ergebnis in regelmäßigen Abständen ermitteln und anschließend gleichmäßig auf die Anleger verteilen.

Allerdings wurden die steuerlichen Bedingungen für Schiffsbeteiligungen in den letzten Jahren mehrmals deutlich überarbeitet, nachdem das Bundesverfassungsgericht festgestellt hatte, dass Schiffsbeteiligungen gegenüber anderen Vermögenswerten deutliche steuerliche Vorteile bieten und daher grundgesetzwidrig sind.

Wichtigster Punkt, der innerhalb der letzten Jahre bezüglich der Steuern bei Schiffsbeteiligungen geändert wurde, ist das so genannte Kombimodell. Dieses stellte zuvor eine Möglichkeit dar, die Renditeerwartungen mit den Steuersparmöglichkeiten bei solchen Beteiligungen zu verbinden. Rückwirkend zum 1. November 2005 wurden diese Steuersparmodelle schließlich verboten.

Infolgedessen können seitdem eventuelle Verluste aus Fonds nicht mehr einfach mit den Gewinnen aus anderen Einkommensarten verrechnet werden. Die so genannte Verlustzuweisung ist also nicht mehr möglich. Sämtliche Verluste können seitdem i.d.R. nur noch mit den Gewinnen aus der selben Kapitalanlage verrechnet werden. Ihren persönlichen Einzelfall klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater ab.

Nichtsdestotrotz blieben einige Möglichkeiten zur Steuerersparnis erhalten, zum Beispiel durch die Tonnagesteuer.