Wie funktioniert eine Schiffsbeteiligung?

Sinn und Zweck einer Schiffsbeteiligung ist, das Kapital in den Kauf oder Bau eines Schiffes zu investieren und es später mit entsprechender Rendite wieder zurück zu erhalten, indem das Schiff Gewinne erwirtschaftet. Das war im vorletzten Jahrhundert, als diese Anlageform publik wurde, ausschließlich durch die Investition in Handelsschiffe möglich. Heute kann der Anleger wählen, ob er sein Kapital in Tankschiffe, Containerschiffe, Massengutfrachter, Fähren oder auch Passagierschiffe investieren möchte. Eine entsprechende Beteiligung ist bei jedem Schiffstyp problemlos möglich.

Es schließt sich also eine Anlegergruppe zusammen und investiert ihr Kapital in den Kauf oder Bau eines solchen Schiffes. Somit wird jeder Anleger zu einem Miteigentümer des betreffenden Schiffes. Nach der Anschaffung wird das Schiff dann an einen Schifffahrtsunternehmer - meist handelt es sich dabei um eine der großen Schifffahrtslinien wie zum Beispiel P & O Nedlloyd - verchartert. Das Schiff wird also vermietet. Die Dauer dieses Chartervertrags bestimmt in der Regel auch die Laufzeit der Kapitalanlage. Nach Ablauf des Vertrages erhält der Charterer oft die Möglichkeit, das Schiff zu kaufen. Einige Schiffsfonds bieten darüber hinaus an, dass der Charterer nach Ablauf des Vertrages das Schiff weiterhin anmieten kann und somit die Kapitalanlage fortgeführt wird. Ist diese Möglichkeit nicht vorgesehen und der Charterer lehnt den Kauf des Schiffes ab, muss dieses nach Beendigung beziehungsweise Auflösung des Investments anderweitig wieder verkauft werden. Die entsprechenden Erlöse fließen dann den Anlegern zu.

Übrigens erwirbt der Anleger mit seiner Beteiligung an einem Schiff kein Kapitalvermögen, sondern gilt rechtlich gesehen als Mitunternehmer. Daraus folgt, dass die Gewinne aus dieser Anlage i.d.R. nicht als Einkünfte aus Kapitalvermögen in der Einkommensteuererklärung angeben werden, sondern als Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb. Klären Sie die genaue Rechtslage in Ihren persönlichen Einzelfall mit Ihrem Steuerberater ab.